Parkregeln

Als Ergänzung zu der Reservierungsbestätigung an den Urlauber, den damit verbundenen Recron-Bedingungen und dem Prospekt. 
- Recron Bedingungen - Ferienunterkünfte
- Recron Bedingungen - Touristenstandplätze

Haftung: Drouwenerzand oder der Eigentümer des Hauses haftet nicht für Verletzungen, Diebstahl und Beschädigung von persönlichen Gegenständen. Bei Beschädigung von Eigentum des Parks oder des Eigentümers des Hauses werden wir Sie haftbar machen.

Grillen? Achten Sie bitte auf die Waldbrandgefahr.
Grillen ist erlaubt. Der Grill muss jedoch auf einem Steinboden stehen. Bei einem Aufenthalt im Baumhaus ist nur ein Elektrogrill gestattet. Sorgen Sie immer dafür, dass neben dem Grill ein Eimer mit Wasser steht. Ist es extrem trocken? Fragen Sie zuerst am Empfang, ob das Grillen erlaubt ist. Feuerkörbe sind verboten. 

Hinzustellen von Campingunterkünften bzw. Partyzelten
Lodges/Baumhaus/Bungalows: nicht zulässig.
Campingplatz: nach Rücksprache.

Korrekter Umgang mit Gegenständen und Personen: Wir erwarten, dass Sie mit dem Haus und den darin befindlichen Gegenständen sowie mit dem Eigentum anderer sorgfältig umgehen. Diese dürfen ausschließlich für den dazu vorgesehenen Zweck verwendet werden. Schließen Sie das Haus beim Verlassen ab, um den Zutritt unbefugter Personen zu verhindern

Lärmbelästigung: Wir gehen davon aus, dass Sie die Privatsphäre anderer Gäste berücksichtigen. Jegliche Lärmbelästigung ist nicht zulässig. Ab 22.00 Uhr gilt Nachtruhe. 

Hund: Ein Hund muss immer angeleint sein und außerhalb des Geländes ausgeführt werden. Hunde snd im Hotel, in den Lodges, auf den Campingplätzen und im Baumhaus nicht erlaubt. In der Hochsaison sind Hunden in den Ferienhäusern nicht erlaubt. 

Höchstgeschwindigkeit: 10 km/h im gesamten Park. Bei Zuwiderhandlung werden Maßnahmen ergriffen.

Meldepflicht: Bei An- und Abreise für alle Gäste, die übernachten.

Übernachten: Das Übernachten an nicht dazu vorgesehenen Orten ist nicht zulässig.

Planschbecken: Das Aufstellen eines Kinderplanschbeckens beim Haus oder auf dem Stellplatz ist erlaubt, sofern der Rand nicht höher als 30 cm und eine erwachsene Aufsichtsperson anwesend ist, die alle Personen beaufsichtigt, die sich im dem Becken oder in dessen Nähe befinden. Am Abend und nachts sowie beim Verlassen des Ortes muss das Wasser aus dem Becken abgelassen werden.

Alkohol: Der konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist nicht gestattet. 

Bei Nichteinhaltung der Parkregeln kann beschlossen werden, Gäste ohne Rückerstattung des geschuldeten Mietbetrags von dem Gelände zu verweisen.

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